unverschuldeter Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Beträgt die Sachschadenhöhe mehr als 750.- Euro werden die Kosten eines Gutachtens von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Besonders wenn Ihr Fahrzeug unter 750.- Euro Wert sein sollte ist ein neutrales Gutachten für die Schadenabwicklung mit der Versicherung notwendig.

Sollte der Schaden unter 750.- Euro betragen (Bagatellschaden), stehe ich Ihnen ebenso als zertifizierter Kfz-Sachverständiger kostengünstig zur Verfügung.

In Ihrem Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertauens beauftragen. Als Sachverständiger halte ich Ihnen den Art und Umfang des Sachschadens fest, ermittele für Sie die Sachschadenhöhe und fertige aussagekräftige Lichtbilder an. Weiterhin prüfe ich als qualifizierter Sachverständiger ob eine Wertminderung an Ihrem Fahrzeug vorliegt. Des weiteren kläre ich, im Falle eines Totalschadens, auch eine Ermittlung des örtlichen Restwerts durch Restwertaufkäufer.