KfZ-Haftpflichtschäden
Gutachten beim Haftpflichtschaden
Die Anfertigung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens ist dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmer wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, den unfallbedingten Schaden dem Geschädigten gemäß § 249 zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte hat das Wahlrecht, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch den dazu erforderlichen Geldbetrag erfolgen soll.
Alle Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt. Dies gilt sowohl für die Abschleppkosten als auch für die Beauftragung von einem unabhängigen Kfz Gutachter, Mietwagen in der Ausfallzeit, juristischen Beistand, Schmerzensgeld.
Der KFZ Sachverständige steht Ihnen im Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Kfz Gutachten dient der Feststellung der Schadenshöhe und der Schadensart, sowie Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.
Das Kfz Gutachten ist die Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich können folgende Ansprüche aus einem Schadenfall entstehen:
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Ab- und Anmeldekosten
- Anwaltskosten
- Auslagenpauschale
- Entsorgung
- Finanzierungskosten
- Folgeschäden
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
- Sachschaden am Fahrzeug
- Sachschaden an anderen Gegenständen (transportierte Ladung)
- Standkosten